Ihnen droht ein Strafverfahren? Bestimmte Verfahrensschritte wurden bereits eröffnet? Sie befürchten die Einleitung eines Strafverfahrens? Ich bin Ihre Anwältin im Strafrecht. Hier nehme ich Ihre Rechte in den verschiedenen Verfahrensetappen wahr. Dazu gehört beispielsweise das Einfordern von Akteneinsicht, eine Einlassung über mich in Ihrem Namen und mehr. Für alle Strafverfahren gilt, dass Sie mich möglichst frühzeitig als Verteidigerin hinzuziehen sollten. Auch, wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind, kann ich beispielsweise für Sie als Vertreterin einer Nebenklage auftreten.
Strafrecht unterscheidet sich an bestimmten Stellen von anderen Rechtsgebieten. Zum einen haben die drohenden Sanktionen vielfach einen größeren Einfluss auf das Leben des Betroffenen als in anderen Rechtsbereichen. Zum anderen gelten sehr fest umrissene Verfahrensregelungen, deren Einhaltung oder Nichteinhaltung ebenfalls Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens nehmen kann. Deshalb gilt neben der rechtzeitigen Einschaltung eines versierten Anwalts/einer erfahrenen Anwältin im Strafrecht auch der Grundsatz, dass Sie sich möglichst nicht zum Sachverhalt einlassen sollten, bis Sie mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin sprechen konnten
Die allgemeine Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB) und im prozessualen Bereich für das Prozessrecht die StPO. Darüber hinaus gibt es weitere spezialgesetzliche Regelungen, weil sich Strafrecht allgemein in viele Unterbereiche aufteilt.
Von praktischer Bedeutung sind insbesondere:
Verkehrsstrafsachen
Betäubungsmittelstrafsachen
Ich werde grundsätzlich als Anwältin im Strafrecht als Ihre Verteidigerin oder Vertreterin einer Nebenklage in allen Bereichen für Sie tätig.
Das Strafgesetzbuch definiert den Zweck des Strafverfahrens mit der Ermittlung des Täters und der möglichen Sanktionierung seines Fehlverhaltens. Die StPO regelt den Ablauf von Strafverfahren allgemein.
Am Anfang eine Strafverfahren steht immer das Ermittlungsverfahren. Die Ermittlungen beginnen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Ermittelt werden sowohl be- als auch entlastende Umstände. Erbringt die Ermittlung, dass der strafrechtliche Vorwurf kein Bestand hat, wird die Ermittlung nicht fortgesetzt und das Strafverfahren wird mit einer Einstellung des Verfahrens abgeschlossen.
Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach Lage der Dinge nicht für die Einstellung des Verfahrens sondern für Erhebung der öffentlichen Anklage, beginnt das Zwischenverfahren. Aus einem Beschuldigten wird jetzt der Angeschuldigte. Im Zwischenverfahren wird noch einmal geprüft - diesmal durch das Gericht, ob gegen den jetzt Angeschuldigten ein Hauptverfahren eröffnet wird. Dabei geht es auch um die Inhalte einer möglichen Anklage.
Auch in der Prüfung im Zwischenverfahren kann sich noch ergeben, dass eine Einstellung des Verfahrens erfolgt oder bestimmte minderschwere Sanktionen/Auflagen in einem abgekürzten Verfahren ergehen sollen. Dagegen kann das Gericht auch beschließen, das Hauptverfahren zu eröffnen. Im Hauptverfahren wird der Angeschuldigte zum Angeklagten, weil er hinreichend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben.
Als Anwältin im Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen und Rechte in allen Stadien des Strafverfahrens. Je nach Sachlage wird es häufig darum gehen, noch eine Einstellung des Verfahrens möglicherweise auch gegen Auflagen zu erreichen. Auch bei Rechtsmitteln gegen strafrechtliche Urteile wie bei der Berufung stehe ich Ihnen als Anwältin für Strafrecht zur Verfügung.
Ich übernehme in diesem Zusammenhang auch Haftsachen. Unter bestimmten Umständen werden Sie durch Haftbefehl schon zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens in Haft genommen. Hier steht im Mittelpunkt, in einer Haftprüfung zu erreichen, dass Sie zunächst aus der Haft entlassen werden.
Die strafrechtlichen Sanktionen sind unterschiedlich belastend. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung mancher Nebenstrafen wie beispielsweise beim Führerscheinentzug. Unter Umständen wird der Führerscheinentzug auch als Nebenstrafe in Verfahren verhängt, die auf den ersten Blick nichts mit Verkehrsrecht zu tun haben.
Das Strafrecht hat auch eine Sonderstellung im Strafrecht. Es privilegiert bestimmte Jugendliche je nach Reifezustand und Alter, indem das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. In diesem Bereich des Strafrechts geht es nicht nur um Sanktionen, sondern auch um pädagogische Maßnahmen, die straffällig gewordene Jugendliche noch auf den rechten Weg bringen sollen, bevor es zu maßgeblichen strafrechtlichen Sanktionen kommt. Hier bin ich als Anwältin im Strafrecht und Organ der Rechtspflege in der Beratung, ebenso wie auch in der Zusammenarbeit mit weiteren Instanzen wie der Jugendgerichtshilfe gefragt.
Im Strafrecht besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Beide müssen aufeinander eingehen können. Wenn Sie sich für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl entscheiden, müssen Sie nicht mit einem Pflichtverteidiger zusammenarbeiten, der Ihnen zur Seite gestellt wird. Nicht immer muss "die Chemie" zwischen Verteidiger und Mandant auf Anhieb stimmen.
Hier ist es häufig die bessere Wahl, sich selbst für einen Strafverteidiger und Ihre Anwältin im Strafrecht zu entscheiden. Regelmäßig ist keine Akteneinsicht möglich, ohne dass Sie einen Anwalt hinzuziehen. Als erfahrene Anwältin im Strafrecht empfehle ich meinen Mandanten, ohne diese Akteneinsicht keine Einlassung in der Sache zu machen. Suchen Sie auch deshalb so früh möglich das Gespräch mit mir, wenn Sie es mit einem Strafverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungen zu tun haben.