Aufhebungsvertrag und Abfindung im Arbeitsrecht

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Aufhebungsvertrag und Abfindung im Arbeitsrecht

Insbesondere Arbeitgeber schätzen den Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung im Arbeitsverhältnis. Dabei einigen sich die Arbeitsvertragsparteien vertraglich auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber schützen sich damit vor der Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Auch für Arbeitnehmer können Aufhebungsverträge interessant sein. Sie sehen regelmäßig eine Abfindung vor. Dennoch ist für den Arbeitnehmer besondere Vorsicht beim Abschluss geboten. Unter anderem löst der Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit aus. Lassen Sie sich im Vorfeld eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten.

Aufhebungsvertrag und Kündigung

Aufhebungsverträge beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Die Kündigung ist dagegen eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei. Diese vereinbarte Vertragsbeendigung über Aufhebungsverträge wird von der Arbeitsagentur so interpretiert, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgibt. Damit wirkt sich der Arbeitsvertrag auf das Arbeitslosengeld aus. Regelmäßig verhängt die Arbeitsagentur in diesen Fällen eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Damit verkürzt sich der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I.

Anders liegt der Fall, wenn die Arbeitsvertragsparteien vor dem Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung vereinbaren. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer keine Sperrzeit fürchten. Es ist deshalb eine individuelle und bedeutsame Entscheidung, als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Diese Entscheidung will wohlüberlegt sein. Idealerweise ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht vor Unterschrift hinzu.

Begriffe und Inhalte bei Kuendigung im Arbeitsrecht

Was ist Erbrecht?

Abgesehen von Pflichtteilsansprüchen unter bestimmten Bedingungen überlässt es der Gesetzgeber jedem Menschen selbst, welche Bestimmungen er zu seinem Erbe trifft. Hierbei geht es um die Testierfreiheit. Das Testament und der Erbvertrag sind letztwillige Verfügungen, mit denen bereits zu Lebzeiten die Erben bestimmt und über die Verteilung eines Erbes entschieden werden kann. In einem ungeregelten Erbfall bestimmt die gesetzliche Erbfolge über die Erben.

Als Rechtsanwältin im Erbrecht bin ich hier besonders gefragt, wenn eine Erbengemeinschaft entstanden ist. Die Erbengemeinschaft mit mehreren Miterben stellt die Beteiligten in der Regel vor viele Herausforderungen, weil sie mit bestimmten Rechten und Pflichten für die Miterben verbunden ist. Außerdem dauert es oft längere Zeit, bis das Erbe auseinandergesetzt und wirtschaftlich tatsächlich realisiert werden kann. Insbesondere,  wenn zum Erbe eine Immobilie gehört, kann eine Erbengemeinschaft eine sehr komplexe Angelegenheit sein.

Als Ihr Rechtsanwalt in Halle unterstütze ich Sie bei der Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, berate Sie umfassend im gesamten Erbrecht und stehe beispielsweise auch als Ansprechpartner bei einer Erbausschlagung zur Verfügung. Sie möchten ein Testament anfechten? Auch dabei stehe ich Ihnen gern zur Seite. Ebenso vertrete ich Ihre Interessen, wenn Sie mit und ohne Testament einen Pflichtteil geltend machen möchten. Ich berate Sie gern zu den Möglichkeiten, neben letztwilligen Verfügungen wie einem Testament andere Möglichkeiten zu nutzen, bestimmten Personen anlässlich Ihres Todes eine Zuwendung zu machen. Hier kommt beispielsweise das Vermächtnis infrage. In Halle an der Saale steht die Rechtsanwaltskanzlei Stroth für umfassende Beratung und Vertretung im gesamten Erbrecht.

Begriffe und Inhalte im Erbrecht und BGB
Begriffe und Inhalte im Arbeitsrecht

Weitere Aspekte rund um den Aufhebungsvertrag

Vorteilhaft sind Aufhebungsverträge primär für Arbeitgeber. Sie kommen zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne sich Sorgen um eine folgende Kündigungsschutzklage zu machen. Wenn Sie als Arbeitnehmer das Risiko eines Aufhebungsvertrages eingehen, sollte die Abfindung deshalb eine bestimmte Höhe erreichen.

Häufig ist der zunächst attraktive Abfindungsbetrag durch die Sperrzeit und gegebenenfalls auch steuerliche Folgen schnell aufgebraucht. Damit sich individuell bei Ihnen mit der Abfindung bei Aufhebungsvertrag keine Nachteile ergeben, sollten Sie alle Details mit einem Anwalt im Arbeitsrecht vorher genau berechnen. Ihre Entscheidung für den Aufhebungsvertrag kann auch davon abhängen, ob Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben. Deshalb sind allgemeine Aussagen dazu, ob die Aufhebung in Ihrem Fall eine günstige Alternative zur Kündigung ist, nicht möglich. Die Bewertung eines Aufhebungsvertrages kann nur anhand der individuellen Umstände vorgenommen werden.

Weitere Einzelheiten können hier wichtig werden. Wie ein Aufhebungsvertrag letztlich durch die Arbeitsagentur gewertet wird, hängt noch von einer weiteren Frage ab. Hier wird unter anderem geprüft, ob die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag eingehalten wird. Regelmäßig gilt für die Kündigung im Arbeitsverhältnis eine Frist. Damit dem Arbeitnehmer möglichst keine Nachteile entstehen, sollte diese Frist auch im Aufhebungsvertrag berücksichtigt werden.

Ihr Rechtsanwalt in Halle

Lassen Sie uns im Zweifel gemeinsam in der Anwaltskanzlei feststellen, mit welchen Folgen Sie bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu rechnen haben. Lassen Sie mich den Entwurf des Vertrages vor Unterzeichnung prüfen.

Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht? Vor Abschluss zum Rechtsanwalt in Halle.